TA NEA: DHW-Präsident zum Wahlrecht der Diaspora

Die Athener Tageszeitung TA NEA interviewte DHW-Präsident Phedon Codjambopoulo und 3 weitere prominente Hellenen in Deutschland zum Wahlrecht der Diasporagriechen anlässlich der Parlamentswahl im Mai 2023. Das aktuelle griechische Wahlrecht sieht vor, dass Auslandsgriechen vom Wohnort aus an der Wahl teilnehmen können, nur wenn sie eine griechische Steuer-ID besitzen und nachweisen können, dass sie in den letzten 35 Jahren mindestens zwei Jahre in Griechenland gelebt, studiert oder gearbeitet haben.
Hier der Link zum Artikel in griechischer Sprache von Georgios Pappas, Korrespondenten von TA NEA in Berlin:
https://www.tanea.gr/2023/05/19/politics/miloun-sta-nea-tesseris-ellines-apo-ta-kentra-tis-paroikias-sti-germania/amp/
Hier das Statement des DHW-Präsidenten in Deutsch:
„Korrekterweise müsste dieses Gesetz „Entzug des Wahlrechts von Wählern außerhalb des griechischen Staatsgebiets“ heißen (Offizieller Titel: Gesetz zur Erleichterung des Wahlrechts…, d. Red.). Im Gegensatz zu allen Europäern können die im Ausland lebenden Griechen nur dann von ihrem Wohnort aus wählen, wenn sie nachweisen können, dass sie in den letzten 35 Jahren zwei Jahre in Griechenland gelebt oder gearbeitet haben. Daran sind im Wesentlichen die KKE (Kommunisten) und SYRIZA Schuld, die ihre Zustimmung von dieser Bedingung abhängig gemacht haben (Für eine Wahlbeteiligung der Diasporagriechen verlangt die Verfassung eine 2/3-Mehrheit im Parlament, d. Red.). Als wir riefen, dass nicht einmal 5 % der Auslandsgriechen an den Wahlen teilnehmen würden, sagte man uns, wir würden lügen und übertreiben. Am Ende hatten wir aber Recht. Von den insgesamt 7 Millionen Griechen weltweit wurden schließlich nur 22.000 registriert. Traurigkeit, Empörung und Scham sind unsere Gefühle, wenn wir die Schlangen von Tausenden von Türken sehen, die stundenlang vor den Wahllokalen im Ausland stehen, um an den türkischen Parlaments- und Präsidialwahlen teilzunehmen. Die Lösung: Abschaffung der besonderen und einzigartigen Klausel in der Verfassung, die eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments für dieses Gesetz vorsieht. Einführung der Briefwahl für alle im In- und Ausland und bald auch der elektronischen Stimmabgabe. Wir bitten nicht. Wir fordern!“

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